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Balkonkraftwerk Grundlagen

Balkonkraftwerk anmelden: MaStR-Anleitung 2026

Balkonkraftwerk anmelden: Nur noch MaStR-Pflicht seit Solarpaket I. 4-Schritt-Anleitung, Checkliste, Sonderfälle Speicher & >2.000 Wp, Stand Mai 2026.

6 min Lesezeit Stand 17. Mai 2026

Ein Balkonkraftwerk kaufen, anschließen, und dann? Die meisten Käufer wissen, dass irgendeine Anmeldung nötig ist, aber unklar bleibt oft: wo genau, mit welchen Angaben, und was seit Solarpaket I und VDE-AR-N 4105:2026-03 weggefallen ist. Diese Anleitung klärt den aktuellen Stand und führt Schritt für Schritt durch die einzige verbleibende Pflicht. Noch kein Gerät? Im Balkonkraftwerk-Vergleich findest du aktuelle Modelle mit Testergebnissen.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, eine Anmeldepflicht besteht . Konkret gilt: Jede EE-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden, Rechtsgrundlage § 23 MaStRV i.V.m. § 10a EEG .

Was seit dem 16. Mai 2024 entfallen ist: die separate Meldung beim Netzbetreiber. Solarpaket I hat diese Pflicht für steckerfertige Solargeräte (≤ 800 VA WR-Leistung, ≤ 2.000 Wp Modulleistung) vollständig abgeschafft. Die BNetzA informiert den Netzbetreiber über die MaStR-Daten automatisch . Wer auf alten Ratgeber-Seiten noch “auch beim Netzbetreiber melden” liest, ignoriert diesen Rechtsstand.

Die VDE-AR-N 4105:2026-03 (seit 1. März 2026) bestätigt diese Regelung auf Normenebene: kein Netzbetreiber-Einspruchsrecht, kein Elektriker nötig für Anlagen bis 800 VA . Sie ist nicht der Auslöser der Vereinfachung, das war Solarpaket I, sondern die normative Nachführung.

Die Leistungsgrenzen für Steckersolar im Überblick: maximal 800 VA Wechselrichterleistung und maximal 2.000 Wp Modulleistung . Wer darüber liegt, hat einen Sonderfall, dazu weiter unten.

Was du vor der Anmeldung brauchst

Die MaStR-Registrierung ist kostenlos und dauert ca. 15–20 Minuten, wenn du diese Angaben griffbereit hast :

  • Inbetriebnahmedatum, der erste Tag, an dem die Anlage Strom erzeugt hat
  • Standort, Postleitzahl und Bundesland
  • Modulleistung, Gesamtleistung aller Module in Wattpeak (steht im Datenblatt oder auf der Modulrückseite)
  • Wechselrichterleistung, maximale Ausgangsleistung in VA (steht auf dem WR-Typenschild oder im Handbuch)
  • Zählernummer, die Identifikationsnummer des Haushaltsstromzählers, 10–20 Stellen, aufgedruckt auf dem Zählerschild

Falls du einen Stromspeicher mitbetreibst: Halte zusätzlich Kapazität (kWh) und Hersteller/Modell des Speichers bereit, dazu mehr im Sonderfall-Abschnitt.

Schritt für Schritt: MaStR-Anmeldung in 4 Schritten

Schritt 1: MaStR-Konto anlegen

Gehe auf marktstammdatenregister.de und lege ein Benutzerkonto an. Du benötigst eine gültige E-Mail-Adresse. Die Registrierung ist kostenlos .

Schritt 2: “Einheit registrieren” → Steckerfertige Solaranlage wählen

Nach dem Login findest du unter “Meine Einheiten” den Button “Einheit registrieren”. Wähle den Typ “Steckerfertige Solaranlage”, das ist der vereinfachte Klickpfad für Balkonkraftwerke mit ≤ 800 VA und ≤ 2.000 Wp. Anlagen über dieser Grenze können diesen Pfad nicht nutzen (siehe Sonderfälle).

Schritt 3: Pflichtangaben eingeben

Trage die Daten aus der Checkliste oben ein: Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, WR-Leistung, Zählernummer. Das Formular führt dich durch die Felder; es gibt keine technischen Hürden.

Schritt 4: Bestätigung erhalten

Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail mit deiner MaStR-Registrierungsnummer. Bewahre sie auf, bei späteren Änderungen (Umzug, Erweiterung) brauchst du sie. Der Netzbetreiber wird automatisch über die BNetzA informiert; du musst nichts weiter unternehmen .

Netzbetreiber und Vermieter, was du nicht mehr tun musst

Netzbetreiber: Keine separate Meldung nötig. Kein Formular einschicken, kein Anruf beim örtlichen Versorger, kein Abwarten auf Genehmigung. Die MaStR-Anmeldung ist der einzige verbleibende Schritt .

Vermieter/WEG: Die MaStR-Anmeldung erfolgt im eigenen Namen, unabhängig vom Mietstatus. Ob du als Mieter eine Zustimmung des Vermieters zur Installation brauchst, ist eine separate rechtliche Frage (§ 554 BGB erklärt). Die Anmeldepflicht selbst trifft den Anlagenbetreiber, also dich.

Was passiert nach der Anmeldung?

Unmittelbar nach der Registrierung: Du erhältst die MaStR-Registrierungsnummer per E-Mail. Die BNetzA übermittelt Standort und technische Daten deiner Anlage automatisch an deinen Netzbetreiber . Eine Rückmeldung des Netzbetreibers ist nicht vorgesehen und auch nicht zu erwarten, der Prozess ist abgeschlossen.

Bei einem späteren Umzug: Die Anlage muss mit neuer Adresse und neuer Zählernummer erneut registriert werden. Die alte Registrierung ist im MaStR zu deaktivieren.

Sonderfälle: Speicher, >2.000 Wp, Mieter

Mieter: Die Anmeldung erfolgt im eigenen Namen, unabhängig vom Eigentumsverhältnis. Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk betreibt, ist selbst anmeldepflichtig. Die Installation setzt das Einverständnis des Vermieters voraus, das ist aber eine von der Anmeldung unabhängige Frage. Mehr dazu in § 554 BGB erklärt.

Einordnung

Die MaStR-Anmeldung ist der einzige verbleibende Verwaltungsschritt für ein Standard-Balkonkraftwerk (≤ 800 W, ≤ 2.000 Wp). Sie dauert 15–20 Minuten und ist kostenlos. Den Aufwand zu scheuen macht keinen Sinn; nicht angemeldet zu sein ist eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn in der Praxis bislang keine Sanktionen gegen Privatbetreiber bekannt geworden sind . Was sich rechtlich in 2026 sonst noch geändert hat, erklärt Balkonkraftwerk-Gesetz 2026: alle Regeländerungen im Überblick.

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nein, seit dem 16. Mai 2024 (Solarpaket I) ist die separate Netzbetreiber-Anmeldung entfallen. Du meldest ausschließlich im Marktstammdatenregister (MaStR) an, und die BNetzA informiert den Netzbetreiber automatisch.
Wie lange habe ich Zeit für die MaStR-Anmeldung?
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ist der erste Tag, an dem die Anlage Strom erzeugt hat.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Nicht anmelden ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem gesetzlichen Bußgeldrahmen bis 50.000 €. In der Praxis sind bislang keine Bußgelder gegen Privatbetreiber verhängt worden, das entbindet aber nicht von der Pflicht.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Direkt auf dem Stromzähler, aufgedruckt auf dem Zählerschild, meist 10 bis 20 Stellen lang. Nicht verwechseln mit dem Zählerstand (der kWh-Wert, der sich täglich ändert). Bei Mietwohnungen steht der Zähler oft im Keller oder Hausflur.
Muss ich den Stromspeicher separat anmelden?
Ja. Ein Batteriespeicher ist im MaStR zusätzlich zur steckerfertigen Solaranlage als eigene Einheit zu registrieren, er wird nicht automatisch mitangemeldet.
Gilt die Anmeldepflicht auch für Mieter?
Ja. Die MaStR-Anmeldung erfolgt im eigenen Namen, unabhängig davon, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Die Frage, ob der Vermieter der Installation zustimmen muss, ist davon getrennt zu betrachten.