AgNes: Balkonkraftwerk ohne Prosumer-Aufschlag
Balkonkraftwerke zahlen keinen Prosumer-Aufschlag: Die BNetzA hat Steckersolar bei der AgNes-Reform ausdrücklich ausgenommen. Was ab 2029 gilt.
4 min Lesezeit Stand 31. Mai 2026
Wer ausschließlich ein Balkonkraftwerk betreibt, muss sich wegen der geplanten Netzentgelt-Reform keine Sorgen machen: Steckersolaranlagen zahlen den neuen Prosumer-Aufschlag nicht. Das hat die Bundesnetzagentur in ihrem Zwischenstand zur AgNes-Festlegung vom 27. Mai 2026 ausdrücklich klargestellt. Wer hingegen eine klassische Dachanlage mit Netz-Einspeisung betreibt, sollte die Zahlen kennen: Die BNetzA schätzt die Mehrkosten auf voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr, der BSW-Solar rechnet mit bis zu 150 Euro.
Was plant die Bundesnetzagentur mit den Netzentgelten?
Hinter dem Kürzel AgNes steckt eine grundlegende Reform der Netzentgeltstruktur. Der Zwischenstand vom 27. Mai 2026 zeigt: Wer Strom einspeist, also ein sogenannter Prosumer ist, soll künftig einen erhöhten Netzentgelt-Grundpreis zahlen. Die Logik dahinter: Einspeiser nutzen das Stromnetz bidirektional und sollen stärker an den Netzkosten beteiligt werden.
Der aktuelle Zeitplan sieht eine förmliche Konsultation für den Sommer 2026 vor, die endgültige Rahmenfestlegung soll Ende 2026 stehen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben aus der Stromnetzentgeltverordnung treten zum 31. Dezember 2028 außer Kraft, sodass die neuen Regeln voraussichtlich ab 2029 greifen. Ein konkretes Geltungsdatum hat die BNetzA noch nicht genannt.
Wichtig: Bis dahin ist noch nichts final. Verbände können Einwände einbringen, und die Festlegung kann sich noch ändern.
Balkonkraftwerk: Warum greift der Aufschlag hier nicht?
Die BNetzA hat Steckersolaranlagen explizit aus dem Anwendungsbereich des erhöhten Grundpreises herausgenommen. Im Wortlaut der offiziellen Pressemitteilung: “Steckersolaranlagen zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.”
Gleiches gilt für Heimspeicher in der Niederspannung: Sie zahlen laut BNetzA auch künftig kein gesondertes Netzentgelt.
Was zahlen Dachanlage-Besitzer ab 2029?
Für Prosumer mit klassischer Dachanlage sieht die Lage anders aus. Zwei Zahlen kursieren derzeit, und sie weichen voneinander ab:
Die BNetzA selbst schätzt die Mehrkosten auf “voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr” und weist darauf hin, dass die genaue Höhe je nach Netzbetreiber regional unterschiedlich ausfallen wird.
Der BSW-Solar rechnet dagegen mit bis zu 150 Euro pro Jahr und kritisiert den Aufschlag als Investitionshemmnis, das den Ausbau der Solarenergie massiv ausbremsen könnte. Der Branchenverband Neue Energiewirtschaft (bne) beziffert den Aufschlag auf rund 60 bis 70 Prozent der Netzentgelte und warnt vor falschen Anreizwirkungen.
Beide Zahlen sind Schätzungen auf Basis des aktuellen Zwischenstands. Welche Zahl am Ende näher an der Realität liegt, entscheidet sich mit der Rahmenfestlegung Ende 2026.
Ein weiterer Punkt für alle, die Strom-Trends beobachten: Dynamische Netzentgelte, die flexible Verbraucher zu bestimmten Tageszeiten entlasten würden, sind nach aktuellem Plan auf frühestens 2032 verschoben. Für Balkonkraftwerk-Betreiber ist das in absehbarer Zeit kein Thema.
Was du jetzt tun kannst
Für reine Balkonkraftwerk-Betreiber: Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Reform betrifft dich nach aktuellem Stand nicht.
Wer eine Dachanlage plant oder bereits betreibt, sollte das Konsultationsverfahren im Sommer 2026 im Blick behalten. Die BNetzA legt dann den Festlegungsentwurf vor, und Verbände sowie Einzelpersonen können Einwände einreichen. Wie hoch der Aufschlag am Ende genau ausfällt, entscheidet sich dort.
Wer die Gesamtwirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerk-Setups inklusive Speicher durchrechnen will, findet eine detaillierte Kostenbetrachtung im Artikel zur Rentabilität von Balkonspeichern 2026.