EEG 2027 Kabinett: Balkonkraftwerk ausgenommen
EEG 2027 Kabinett: Balkonkraftwerke bis 2 kW bleiben ausgenommen. Keine Direktvermarktungspflicht, 50-Prozent-Kappung oder Smart-Meter-Pflicht für Steckersolar.
4 min Lesezeit Stand 31. Juli 2026
Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf zum EEG 2027 beschlossen. Für dein Balkonkraftwerk bis 2 kW installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung ändert sich nichts: Steckersolar ist im Entwurf aus allen drei neuen Pflichten explizit herausgehalten. Was sich für Dachanlagen-Besitzer dagegen ändert, ist erheblich.
Was das Kabinett am 29. Juli beschlossen hat
Der Beschluss bündelt drei Kernmaßnahmen, die zusammen das Wirtschaftlichkeitsmodell kleiner PV-Dachanlagen umkrempeln:
50-Prozent-Kappung der Einspeiseleistung
Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen am Netzanschluss soll dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden, um Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden.
Direktvermarktung statt Einspeisevergütung
Die klassische Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt soll wegfallen, Betreiber müssen den Strom selbst nutzen, direkt verkaufen oder ungefördert einspeisen. Für geförderte Anlagen wird der anzulegende Wert einheitlich auf 6,2 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, Übergangszahlungen sind je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße für maximal 36 Monate vorgesehen.
Smart-Meter- und Steuerbox-Pflicht
Neue Anlagen müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, damit der Netzbetreiber die Einspeisung ferngesteuert regulieren kann. Die Pflicht-Schwelle für das intelligente Messsystem sinkt im Entwurf auf 2 Kilowatt, also exakt auf die Steckersolar-Grenze.
Dieser Kabinettsbeschluss ist die Weiterentwicklung des Referentenentwurfs vom Frühjahr 2026. Damals war vor allem die Frage nach der Einspeisevergütung für Dachanlagen aufgekommen. Nun liegt das vollständige Dreierpaket vor, und die Antwort für Steckersolar ist eindeutig. Die Einordnung des Referentenentwurfs zur Einspeisevergütungs-Frage steht im Artikel vom Juni.
Balkonkraftwerk bis 2 kW / 800 VA: alle drei Ausnahmen
Der Entwurf nimmt Steckersolargeräte bis 2 kW installierter Leistung explizit aus dem neuen Regelwerk heraus. Konkret gilt:
- Keine Direktvermarktungspflicht: Steckersolar hat nie eine Einspeisemessung gehabt und fällt nicht in die neue Förderstruktur.
- Keine 50-Prozent-Kappung: Die Einspeisung deines Balkonkraftwerks kann der Netzbetreiber nicht auf die Hälfte der Nennleistung drosseln.
- Keine Smart-Meter- und Steuerungspflicht: Balkonkraftwerke bleiben von der technischen Steuerungs- und Messpflicht befreit.
Das vereinfachte Anmeldeverfahren (nur MaStR-Registrierung, keine Netzbetreiber-Anmeldung) bleibt ebenfalls unverändert.
Was Dachanlagen-Besitzer ab 2027 wirklich tun müssen
Technische Pflichten: Smart Meter und Steuerbox
Wer neben dem Balkonkraftwerk auch eine Dachanlage betreibt, schaut in eine andere Zukunft. Oberhalb der Steckersolar-Grenze werden intelligentes Messsystem und Steuerbox zur Voraussetzung, die Pflicht-Schwelle sinkt im Entwurf auf 2 Kilowatt.
Einspeisevergütung und Bestandsschutz
Die klassische Einspeisevergütung entfällt für Neuanlagen bis 25 Kilowatt, an ihre Stelle treten Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder befristete Übergangszahlungen von maximal 36 Monaten. Wer seine Anlage bereits betreibt, behält den bisherigen Vergütungsrahmen über die volle 20-Jahres-Laufzeit.
Für reine Balkonkraftwerk-Besitzer ohne Dachanlage ist das nicht direkt relevant, aber nützlich zu wissen, falls eine größere Anlage künftig ein Thema wird.
Dein BKW: Investitionsplanung bleibt unverändert
Die Ausnahme für Steckersolar hat einen naheliegenden Grund: Bei maximal 800 VA Einspeiseleistung ist der Beitrag einer einzelnen Anlage zur Mittagsspitze gering, Kappung und Fernsteuerung würden mehr Verwaltungsaufwand als Netznutzen erzeugen. Was dabei oft falsch dargestellt wird: Die Eigenverbrauchsquote eines Balkonkraftwerks ist ohne Speicher gerade nicht hoch. Typisch sind 30 bis 40 Prozent ohne Speicher; eine Anker-Solix-Auswertung von rund 230.000 zufällig ausgewählten Kundensystemen kam für 2025 auf im Schnitt 83 Prozent bei Systemen mit Speicher. Genau hier liegt der Hebel, und das EEG 2027 ändert daran nichts.
Wer einen Balkonspeicher plant, um den Eigenverbrauch weiter zu steigern, hat mit diesem Entwurf keine neuen regulatorischen Hürden zu erwarten. Die Break-even-Szenarien für aktuelle Speicher bei verschiedenen Strompreisen findest du im Artikel Balkonspeicher lohnt sich 2026: Rentabilität.
Eine aktuelle Speicher-Option für den Balkon, die unter das vereinfachte Steckersolar-Regime fällt: EcoFlow Stream Ultra Werbung .
Quellen
- bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-eeg-novelle-netzpaket-stro…
- pv-magazine.de/2026/07/29/kabinett-beschliesst-entwuerfe-zu-eeg-2027-und…
- zfk.de/energie/strom/eeg-2027-entwurf-solarfoerderung-stadtwerke-direktv…
- advant-beiten.com/aktuelles/kabinettsentwurf-eeg-2027-was-anlagenbetreib…
- t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101366674/eeg-reform-2027-das-aende…
- solarbranche.de/news/ticker/katherina-reiches-umstrittene-energieplaene-…
- pv-magazine.de/2026/03/25/klein-aber-oho-hoher-eigenverbrauch-und-deutli…