Einspeisevergütung August 2026: BKW-Rechnung
Einspeisevergütung August 2026: Die Vergütung für Balkonkraftwerke sinkt auf 7,71 ct/kWh. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel.
3 min Lesezeit Stand 27. Juni 2026
Ab dem 1. August 2026 greift die nächste Stufe der EEG-Degression: Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp sinkt voraussichtlich von 7,79 auf 7,71 ct/kWh. Für Balkonkraftwerk-Besitzer klingt das nach einer Meldung, die Aufmerksamkeit verdient. In der Praxis macht die Absenkung kaum einen Unterschied.
Was ändert sich am 1. August 2026?
Das EEG schreibt seit Februar 2024 vor, dass die Einspeisevergütung halbjährlich um 1 % sinkt. Absenkungstermine sind immer der 1. Februar und der 1. August. Die Absenkung zum 1. August 2026 ist also keine Überraschung, sondern Teil eines seit über zwei Jahren laufenden Mechanismus.
Der neue Satz ab August: voraussichtlich 7,71 ct/kWh für Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die offiziellen Werte erfahrungsgemäß kurz vor dem jeweiligen Stichtag; die 7,71 ct/kWh basieren auf der 1%-Degression und gelten als gesicherte Prognose.
Was bedeutet das in Euro für ein typisches BKW?
Ein 800-W-Setup erzeugt je nach Standort und Ausrichtung grob 600 bis 700 kWh im Jahr. Wer keinen Speicher hat, speist davon typisch 50 bis 70 % ins Netz ein, also rund 300 bis 490 kWh.
Rechnung mit der Mitte: 400 kWh Einspeisung pro Jahr.
- Bisheriger Satz (7,79 ct/kWh): 31,16 €
- Neuer Satz (7,71 ct/kWh): 30,84 €
- Differenz: 0,32 € pro Jahr
Wer weniger einspeist (z.B. weil Verbrauchsgeräte tagsüber laufen), liegt noch darunter. Die Absenkung ist für ein Balkonkraftwerk finanziell nicht messbar.
Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: die Zahlen
Der eigentliche Hebel liegt woanders. Jede kWh, die du selbst verbrauchst, ersetzt teuren Netzstrom: Ein typischer Haushaltsstrompreis 2026 liegt bei 30 bis 35 ct/kWh. Gegenüber 7,71 ct/kWh Einspeisevergütung ist das Verhältnis etwa 4 zu 1.
Wie du deinen Eigenverbrauch konkret steigern kannst (Lastverschiebung, smarte Steckdosen, evcc-Einbindung), erklärt der Artikel Eigenverbrauchsquote erhöhen: Stufenplan 2026.
Was die EEG-Reform 2027 wirklich bedeutet
Ein Satz, der in diesem Kontext öfter auftaucht: Ab 2027 sollen für Neuanlagen zweiseitige Differenzverträge (CfD) die feste Einspeisevergütung ersetzen, was im Extremfall eine Rückforderung bei negativen Börsenstrompreisen ermöglicht. Was genau die EEG-Ausnahme für Balkonkraftwerke bei der CfD-Reform bedeutet, ist separat aufgeschlüsselt.
Für Bestandsanlagen gilt: Wer bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre Bestandsschutz. An der laufenden Kalkulation ändert sich nichts. Wer noch plant, hat also ein konkretes Datum im Blick zu behalten: nicht so sehr wegen der Vergütungsabsenkung, sondern wegen der Systemumstellung auf CfD.
Die Absenkung zum 1. August betrifft die Einspeisung, nicht den Eigenverbrauch. Und der Eigenverbrauch ist der einzige Hebel, der die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks wirklich bewegt.