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Einspeisevergütung Balkonkraftwerk: Rechnung

Die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke sinkt seit 2024 halbjährlich. Was das in Euro bedeutet und warum der Eigenverbrauch der eigentliche Hebel bleibt.

3 min Lesezeit Stand 1. November 2026

Die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke sinkt seit Februar 2024 regelmäßig, zuletzt zum 1. August 2026 auf 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp. Wer das liest, denkt vielleicht, hier ändert sich etwas Wichtiges für sein Balkonkraftwerk. In der Praxis spielt die Einspeisevergütung für ein typisches BKW ohnehin eine Nebenrolle.

Einspeisevergütung Balkonkraftwerk: So sinkt der Satz

Das EEG schreibt seit Februar 2024 vor, dass die Einspeisevergütung halbjährlich sinkt. Die wichtigsten Eckdaten:

  • Absenkung: 1 % alle sechs Monate, Stichtage immer der 1. Februar und der 1. August
  • Aktueller Satz (seit 1. August 2026): 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp
  • Vorheriger Satz (bis 31. Juli 2026): 7,78 ct/kWh

Ob dieser Mechanismus über 2026 hinaus in der bisherigen Form weiterläuft, ist offen: Der EEG-2027-Entwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 abschaffen. Das Kabinett hat ihn am 29. Juli 2026 gebilligt, vom Bundestag verabschiedet ist er noch nicht. Für Balkonkraftwerke ist das ohnehin zweitrangig, wie der Artikel zur EEG-2027-Ausnahme für Balkonkraftwerke zeigt: Steckersolar erhält die reguläre Einspeisevergütung nach § 21 EEG in der Praxis meist nicht, weil dafür ein angemeldeter Anlagenbetreiber mit Einspeisemessung nötig ist.

Was bedeutet das in Euro für ein typisches BKW?

Ein 800-W-Setup erzeugt in Deutschland grob 750 bis 850 kWh im Jahr. Bei einer Eigenverbrauchsquote von 30 bis 40 % gehen davon rund 450 bis 600 kWh ins Netz. Rechnung mit 500 kWh Einspeisung pro Jahr:

  • Bisheriger Satz (7,78 ct/kWh): 38,90 €
  • Aktueller Satz (7,70 ct/kWh): 38,50 €
  • Differenz: 0,40 € pro Jahr

Wer weniger einspeist (z.B. weil Verbrauchsgeräte tagsüber laufen), liegt noch darunter. Eine halbjährliche 1-Prozent-Absenkung ist für ein Balkonkraftwerk finanziell praktisch nicht spürbar.

Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: die Zahlen

Der eigentliche Hebel liegt woanders. Jede kWh, die du selbst verbrauchst, ersetzt teuren Netzstrom: Gerechnet mit einem Strombezugspreis von 35 ct/kWh ist das gegenüber 7,70 ct/kWh Einspeisevergütung ein Verhältnis von etwa 4,5 zu 1.

Wie du deinen Eigenverbrauch konkret steigern kannst (Lastverschiebung, smarte Steckdosen, evcc-Einbindung), erklärt der Artikel Eigenverbrauchsquote erhöhen: Stufenplan 2026.

Fazit

Die halbjährliche EEG-Degression betrifft die Einspeisung, nicht den Eigenverbrauch. Bei den aktuell gültigen Sätzen bewegt eine einzelne Absenkungsstufe die Jahresrechnung eines Balkonkraftwerks um Cent-Beträge. Der Eigenverbrauch ist und bleibt der einzige Hebel, der die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerks wirklich bewegt, unabhängig davon, wie sich die Einspeisevergütung in den kommenden Degressionsstufen weiterentwickelt.

Quellen

  1. reduco.ai/blog/einspeiseverguetung-aenderungen-2026-2027
  2. logicenergy.de/neuigkeiten/eeg-verguetung-2026
  3. photovoltaik.info/balkonkraftwerk-eigenverbrauch-messen-optimieren/