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Mieter & WEG

§ 20 WEG Balkonkraftwerk: Anspruch & Beschluss

§ 20 WEG: Steckersolar ist seit Okt. 2024 privilegierte Maßnahme, Beschluss bleibt Pflicht. BGH V ZR 29/24, Antragsweg und Klageoptionen erklärt.

9 min Lesezeit Stand 17. Mai 2026

Seit Oktober 2024 steht das Steckersolargerät explizit in § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG, als privilegierte Maßnahme, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat . Trotzdem glauben viele fälschlicherweise, damit sei der Beschluss der Eigentümerversammlung Geschichte. Das BGH-Urteil V ZR 29/24 vom 18. Juli 2025 räumt mit dieser Fehlannahme auf, und wer sie ignoriert, riskiert Rückbaupflicht .

Dieser Artikel erklärt die aktuelle Rechtslage für Wohnungseigentümer: Was § 20 WEG genau sagt, welche Reformschritte 2020 und 2024 getrennt zu verstehen sind, wie der Weg zum Beschluss aussieht und was passiert, wenn die WEG Nein sagt.

Was § 20 WEG regelt

§ 20 WEG ist die zentrale Norm für bauliche Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht. Absatz 1 erlaubt der Eigentümergemeinschaft, solche Maßnahmen mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Absatz 2 definiert vier Privilegierungskategorien, auf die jeder einzelne Eigentümer einen Anspruch auf Gestattung hat, unabhängig davon, ob die Mehrheit dafür ist. Absatz 4 setzt die Grenze: Maßnahmen, die das Gebäude grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen weder beschlossen noch gestattet werden .

Für Wohnungseigentümer entscheidend ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum (Fassade, Balkonbrüstung, Außenwände) und Sondereigentum (Balkoninnenraum, sofern vertraglich zugeordnet). Ein Balkonkraftwerk, das nur im Sondereigentum montiert wird und keinen Eingriff ins Gemeinschaftseigentum erfordert, braucht formal keine Genehmigung nach WEG-Recht. Sobald aber Befestigungen an der Brüstung oder Fassade nötig sind, greift § 20 WEG vollständig.

Zwei Reformschritte, und warum die Verwechslung teuer werden kann

WEG-Reform 2020: einfache Mehrheit reicht

Mit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 hat der Gesetzgeber das Mehrheitserfordernis für bauliche Veränderungen grundlegend gesenkt. Seitdem genügt für Beschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG die einfache Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden und vertretenen Eigentümer, vorher war in vielen Fällen Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit nötig . Achtung: einfache Mehrheit bedeutet im WEG-Recht nicht “die Hälfte aller Eigentümer”, es zählen nur die Stimmen der Anwesenden und Vertretenen.

Oktober 2024: Steckersolargerät wird Privilegierungsmaßnahme

Mit dem “Gesetz zur Zulassung virtueller WEG-Versammlungen und zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten” (BGBl. I Nr. 306, in Kraft ab 17.10.2024) wurde § 20 Abs. 2 WEG um Nummer 5 ergänzt . Der Wortlaut: “Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die […] der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen.”

Was “privilegierte Maßnahme” konkret bedeutet

Der Anspruch auf Gestattung aus § 20 Abs. 2 WEG bedeutet: Die Gemeinschaft kann nicht einfach Nein sagen, weil die Mehrheit keine Lust auf Steckersolar hat. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer normalen baulichen Veränderung nach Abs. 1.

Was Privilegierung nicht bedeutet: Das Recht, einfach zu installieren, ohne den Beschluss abzuwarten. Der BGH hat das in V ZR 29/24 unmissverständlich klargestellt: “Eine auf Dauer angelegte Maßnahme verändert das Gemeinschaftseigentum bereits dann, wenn sie das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage sichtbar prägt”, und solche Maßnahmen erfordern zwingend einen vorherigen Beschluss .

Wer installiert, ohne diesen Beschluss zu haben, gibt der WEG einen Beseitigungsanspruch, unabhängig davon, ob materiell ein Genehmigungsanspruch bestünde. Das ist die klassische “Ich hatte doch Recht”-Falle: Du hast Recht, aber du musst trotzdem rückbauen und die Prozesskosten tragen, wenn du die formale Reihenfolge nicht eingehalten hast.

Der Weg zum Beschluss

  1. Antrag an den Verwalter stellen. Schriftlich, mit Beschreibung der geplanten Maßnahme: Montageort, Befestigungsart, Gerät (Modell, Leistung), ggf. Versicherungsnachweis. Je konkreter der Antrag, desto weniger Angriffsfläche.
  2. Aufnahme in die Tagesordnung. Der Verwalter ist verpflichtet, den Antrag in die nächste ordentliche oder eine außerordentliche Eigentümerversammlung aufzunehmen.
  3. Abstimmung. Einfache Mehrheit der Anwesenden und Vertretenen genügt, seit der WEG-Reform 2020.
  4. Beschluss abwarten. Erst nach Beschlussfassung darf installiert werden. Kein Beschluss = kein grünes Licht, auch wenn du einen Privilegierungsanspruch hast.

Zwischen Antragstellung und nächster ordentlicher Versammlung können Monate liegen. Wer das nicht abwarten will, kann beim Amtsgericht eine außerordentliche Versammlung erzwingen oder direkt Beschlussersetzungsklage erheben.

Was die WEG fordern darf, und was nicht

Das AG Wedding (3 C5102/24) hat das gut formuliert: Die WEG kann nicht das “Ob” verweigern, aber sie darf das “Wie” regeln .

Zulässige Auflagen:

  • Vorgaben zum Erscheinungsbild (Farbe, Ausrichtung, sichtbare Kabel)
  • Pflicht zur Installation durch Fachbetrieb
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Haftungsfreistellung der Gemeinschaft für Schäden durch die Installation

Nicht zulässig:

  • Pauschalverweigerung wegen “möglicher Haftungsrisiken” ohne konkrete Begründung, das AG Hamburg-Wandsbek (714 C 160/25) hat solche Ablehnungen für unzureichend erklärt, insbesondere seit die neue DIN VDE V 0126-95 (gültig ab 1.12.2025) Schutzkontaktstecker-Verbindungen ausdrücklich zulässt
  • Grundsatzablehnungen ohne Einzelfallprüfung
  • Forderung nach Komplettverzicht auf Steckersolar

Wenn die WEG Nein sagt: zwei Klagewege

Anfechtungsklage

Wenn die Eigentümerversammlung einen negativen Beschluss fasst, also aktiv ablehnt, hast du einen Monat Zeit, diesen Beschluss beim zuständigen Amtsgericht anzufechten. Ziel: Der Beschluss wird für ungültig erklärt. Danach braucht es aber immer noch einen neuen Beschluss.

Beschlussersetzungsklage

Der effektivere Weg bei einer rechtswidrigen Ablehnung: Das Gericht setzt den fehlenden Beschluss durch Urteil selbst. Nach BGH V ZR 29/24 muss der Eigentümer diese Klage aktiv erheben, es reicht nicht, sich im Prozess auf den Anspruch zu berufen . Verfahrensdauer: typischerweise 6–12 Monate, Kosten bei Obsiegen beim Beklagten .

Wichtig: Beide Klagewege schließen sich nicht aus, du kannst gleichzeitig anfechten und Ersetzung beantragen.

Praxis-Checkliste vor dem Antrag

Bevor du in die Eigentümerversammlung gehst, kläre folgende Punkte:

  • Montageort: Ist der Montageort Sondereigentum (kein WEG-Beschluss nötig) oder Gemeinschaftseigentum (Beschluss nötig)?
  • Gemeinschaftsordnung: Enthält deine GO alte restriktive Klauseln zu baulichen Veränderungen? Nach aktueller Rechtsprechung dürften viele vor der WEG-Reform 2020 formulierten Klauseln durch die Privilegierung verdrängt sein, im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.
  • Versicherung: Besorge vor dem Antrag einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht, die auch das BKW abdeckt). Das nimmt der WEG ein typisches Ablehnungsargument.
  • Technische Dokumentation: CE-Kennzeichnung des Geräts, Konformitätserklärung, ggf. Hinweis auf DIN VDE V 0126-95 (aktuelle Norm für Steckersolar-Anschlüsse, seit 1.12.2025).
  • Antrag schriftlich: Formloser, aber präziser Antrag an den Verwalter mit Foto des geplanten Montageorts.

Einordnung

Die Gesetzeslage seit Oktober 2024 ist für Wohnungseigentümer klar verbessert: Der Anspruch auf Gestattung steht jetzt explizit im Gesetz, und Gerichte nehmen pauschale Ablehnungen nicht mehr hin. Aber der Formalismus des WEG-Rechts bleibt bestehen, der BGH hat das im Juli 2025 betont, nicht abgeschwächt.

Wer sein Balkonkraftwerk ohne Beschluss montiert, riskiert Rückbau und Kosten, selbst wenn er inhaltlich im Recht wäre. Der korrekte Weg ist deshalb: Antrag stellen, Beschluss abwarten, erst dann installieren. Bei Ablehnung: Beschlussersetzungsklage, nicht einfach installieren und hoffen.

Häufige Fragen

Darf ich ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung der WEG installieren?
Nein. Auch nach der Gesetzesänderung vom Oktober 2024 bleibt der Beschluss der Eigentümerversammlung Pflicht. Das BGH-Urteil V ZR 29/24 (18.07.2025) stellt klar: Eine Installation ohne vorherigen Beschluss ist rechtswidrig und begründet einen Beseitigungsanspruch der WEG, unabhängig davon, ob du materiell einen Anspruch auf Genehmigung hättest.
Kann die WEG mein Balkonkraftwerk verbieten?
Sie kann es nicht ohne Weiteres ablehnen. § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG gibt dir seit Oktober 2024 einen Anspruch auf Gestattung. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn konkrete, nachweisbare Nachteile die Maßnahme unzumutbar machen. Abstrakte Haftungsrisiken reichen laut AG Hamburg-Wandsbek (714 C 160/25) nicht aus.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss in der Eigentümerversammlung?
Einfache Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden und vertretenen Eigentümer. Das gilt seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020, nicht eine Mehrheit aller Eigentümer insgesamt.
Was kann die WEG als Bedingung für die Genehmigung verlangen?
Die WEG darf das 'Wie' der Installation regeln: Auflagen zu Erscheinungsbild, Fachhandwerker-Pflicht, Versicherungsnachweis und Haftungsfreistellung für die Gemeinschaft sind zulässig. Was sie nicht darf: die Genehmigung grundsätzlich verweigern, weil ihr ein Steckersolargerät prinzipiell nicht gefällt.
Was tue ich, wenn meine WEG den Antrag ablehnt?
Zwei Wege: Anfechtungsklage gegen einen negativen Beschluss (Frist 1 Monat) oder, wenn gar kein Beschluss zustande kommt, Beschlussersetzungsklage beim Amtsgericht. Bei der Beschlussersetzungsklage setzt das Gericht den fehlenden Beschluss selbst. Verfahrensdauer typischerweise 6–12 Monate.
Gilt § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG auch für Mieter?
Nein. § 20 WEG ist ausschließlich Wohnungseigentumsrecht und gilt nur für Eigentümer. Mieter haben keinen Anspruch aus dieser Norm, für sie gilt § 554 BGB und der Mietvertrag. Mehr dazu im Artikel zu § 554 BGB.