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Balkonspeicher VDE-Norm 2026: Was sich ändert

Balkonspeicher VDE-Norm 2026 in Kraft: AC-Steckerspeicher ab März offiziell normiert, F.1.2-Anmeldung ohne Elektriker, 800 VA Einspeisung bleibt.

4 min Lesezeit Stand 23. Juli 2026

Balkonspeicher VDE-Norm 2026: Was die neue Normierung konkret bedeutet

Wenn du gerade überlegst, einen Steckerspeicher zu kaufen, gibt es seit März 2026 Rechtssicherheit: AC-Steckerspeicher ohne eigene PV-Module, also Geräte wie EcoFlow STREAM, Anker Solarbank oder Zendure SolarFlow ACE, waren normativ bisher nicht explizit erfasst. Ob und wie sie anzumelden waren, lag im Ermessen des jeweiligen Netzbetreibers. Seit März 2026 ist das anders: Steckerspeicher sind jetzt eine offizielle Anlagenkategorie in der VDE-AR-N 4105:2026-03 mit definierten Anschluss- und Anmeldevoraussetzungen.

Die Leistungsgrenzen bleiben gegenüber Steckersolargeräten identisch: 800 VA auf der AC-Seite, bis zu 2.000 Wp auf der DC-Seite. Damit fallen Steckerspeicher in dieselbe Anlagenkategorie wie Balkonkraftwerke mit Wechselrichter, inklusive desselben vereinfachten Anmeldeprozesses.

Formular F.1.2: Anmeldung ohne Elektriker möglich

Das Praktischste an der Normierung ist das standardisierte Anmeldeformular F.1.2. Laien können es selbst ausfüllen und beim Netzbetreiber einreichen, eine Unterschrift einer Elektrofachkraft ist nicht erforderlich. Das Formular erfasst Standort, Module, Wechselrichter, Speicher und Zählerdaten.

Für Steckersolargeräte (bis 800 VA AC und bis 2.000 Wp DC) ist F.1.2 vollständig ausreichend.

Was du konkret tun musst:

  1. Steckerspeicher im Marktstammdatenregister erfassen (innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme). Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur MaStR-Anmeldung erklärt den Prozess.
  2. Formular F.1.2 beim Netzbetreiber einreichen, erhältlich über das jeweilige Kundenportal.
  3. Fertig, kein Elektriker nötig.

Wenn du den Steckerspeicher zu einem bereits angemeldeten Balkonkraftwerk nachrüstest, gilt er als eigenständige Anlage mit separatem F.1.2-Eintrag.

7.000-Watt-Schlagzeile: Was sich dahinter verbirgt

Seit Anfang 2026 kursiert “7.000-Watt-Balkonkraftwerk erlaubt” in den Tech-Medien. Was dahintersteckt: Anlagen mit bis zu 7.000 Wp Modulleistung und maximal 800 VA AC-Einspeisung fallen in eine eigene Kategorie, die Kleinsterzeugungsanlage. Die Einspeisung bleibt auf 800 VA gedeckelt, aber die Modulleistung kann deutlich größer ausfallen als beim klassischen Steckersolargerät.

Der entscheidende Unterschied zum Steckersolargerät liegt bei der Installation: Eine Kleinsterzeugungsanlage braucht eine ordnungsgemäße Energiesteckdose, die von einer Elektrofachkraft installiert wird. Ein einfacher Schukostecker reicht nicht. Die Registrierung läuft weiterhin per F.1.2.

Wer einen AC-Steckerspeicher (EcoFlow STREAM, Zendure SolarFlow ACE) zu einem bestehenden Balkonkraftwerk nachrüstet, bleibt im Steckersolar-Bereich: Modulleistung bis 2.000 Wp, Einspeisung bis 800 VA, Schukostecker, F.1.2, kein Elektriker.

Was du jetzt tun kannst

Die Normierung schafft Rechtssicherheit, an der Hardware ändert sich nichts. Wenn du einen AC-Steckerspeicher planst oder nachrüsten willst:

Für bereits eingetragene Bestandsgeräte ändert die neue Norm die bestehende Registrierung nicht rückwirkend. Bei Unklarheiten zur eigenen Anlage gibt der Netzbetreiber direkt Auskunft.

Quellen

  1. homeandsmart.de/balkonkraftwerk-leistungsgrenze-erhoehung-erklaert-0016-…
  2. energie-experten.org/news/neue-vde-ar-n-41052026-03-schlupfloch-fuer-gro…