Zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler
Zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler sind erlaubt, aber die 800-VA-Grenze gilt für die Summe. Was das für Kauf, Verkabelung und MaStR-Meldung bedeutet.
4 min Lesezeit Stand 1. September 2026
Du darfst zwei Steckersolargeräte an einem Zähler betreiben, aber die 800-VA-Grenze gilt für die Summe beider Geräte, nicht pro Gerät. Zwei 400-Watt-Wechselrichter zusammen bleiben erlaubt, zwei 600-Watt-Wechselrichter (zusammen 1.200 VA) überschreiten die Grenze und kosten dich die vereinfachten Regeln. Bevor du ein zweites Set kaufst, lohnt sich also kurz Kopfrechnen.
Zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler: Zählt die 800-Watt-Grenze pro Gerät oder für die Summe?
Pro Zähler, genauer: pro Entnahmestelle. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass mehrere Steckersolargeräte, zeitgleich oder zeitversetzt installiert, zulässig sind, “solange die maximalen Leistungswerte in der Summe nicht überschritten werden”. Zusammengerechnet wird alles, was hinter derselben Entnahmestelle hängt. Das Rechenbeispiel der Behörde ist eindeutig: Ein Gerät mit 600 VA plus ein zweites mit 600 VA ergibt 1.200 VA, und damit ist die 800-VA-Grenze gerissen, die Sonderregeln für Steckersolargeräte greifen dann nicht mehr. Praktisch heißt das: Hast du schon ein 600-VA-Gerät, bleibt dir für ein zweites nur noch bis zu 200 VA Spielraum, ein zweites 400-VA-Gerät passt also nicht mehr, zwei 400-VA-Geräte von Anfang an schon. Woher diese Schwellenwerte gesetzlich stammen, ordnet der Überblick zur Balkonkraftwerk-Rechtslage 2026 ein.
Welche Voraussetzungen müssen beide Geräte technisch erfüllen?
Jedes Gerät braucht einen eigenen Wechselrichter mit NA-Schutz, das ändert sich durch die Kombination nicht. In der Praxis empfiehlt es sich, jedes Gerät an einen eigenen Stromkreis anzuschließen, statt beide über dieselbe Steckdosenleiste oder denselben Stromkreis zu betreiben. Das ist eine gängige Elektro-Sicherheitsempfehlung, um Steckdosen und Leitungen nicht durch zwei gleichzeitig einspeisende Quellen zu überlasten, aber keine explizite 1:1-Vorschrift in der BNetzA-Regelung selbst. Frag im Zweifel einen Elektriker, ob deine Hausinstallation zwei Einspeisepunkte gleichzeitig verträgt. Wer sich die Logistik zweier Geräte, zweier Kabel und zweier Anmeldungen sparen will, kann alternativ auf einen einzelnen Wechselrichter mit mehreren MPPT-Eingängen setzen, etwa den Deye SUN-M80G4 Werbung , der mehrere Modul-Strings an einem Gerät bündelt und trotzdem innerhalb der 800-VA-Grenze bleibt.
Wie meldest du zwei Anlagen korrekt im MaStR an?
Hier wird es unübersichtlicher als beim ersten Gerät. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MaStRV müssen Module desselben Betreibers, die am selben Standort und an derselben technischen Lokation oder demselben Hausanschluss gleichzeitig in Betrieb genommen wurden, als eine gemeinsame Einheit registriert werden. Installierst du beide Geräte am selben Tag am selben Anschluss, gehören sie nach dieser Logik zusammen ins MaStR. Baust du das zweite Gerät dagegen Monate später nach, ist die Zuordnung nicht mehr eindeutig, die MaStR-Hilfe beschreibt vor allem den Fall der gleichzeitigen Inbetriebnahme. Melde im Zweifel beim MaStR-Support oder deinem Netzbetreiber nach, ob eine gemeinsame oder zwei getrennte Meldungen richtig sind, statt hier zu raten. Die Grundschritte der Anmeldung selbst, Fristen und Formular-Details erklärt der MaStR-Leitfaden für Balkonkraftwerke im Detail.
Einen alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre musst du für den Betrieb nicht erst austauschen lassen: Steckersolargeräte dürfen laut Bundesnetzagentur ausnahmsweise schon vor dem Zählertausch angeschlossen und betrieben werden. Die Messwerte des alten Zählers gelten in dieser Übergangsphase vorübergehend weiter als korrekt, auch wenn die Einspeisung dabei nicht erfasst wird. Der Netzbetreiber muss den Zähler trotzdem unverzüglich gegen ein modernes Messsystem tauschen, ohne dass du das gesondert beauftragen musst, in der Praxis meist innerhalb weniger Wochen bis Monate. Verlass dich bei einem konkreten alten Zähler trotzdem auf die Auskunft deines Netzbetreibers, wann der Tausch bei dir ansteht.
Lohnt sich das gegenüber einem einzelnen größeren Set?
Kommt auf deinen Ausgangspunkt an. Hast du bereits ein 400- oder 600-VA-Gerät und willst nachrüsten, ist ein zweites kleines Gerät oft die pragmatischste Lösung, du behältst das erste Set und ergänzt nur, was noch an Leistung übrig ist. Planst du komplett neu, ist ein einzelnes 800-VA-Gerät mit größerer Modulfläche meist einfacher: eine Anmeldung, ein Stromkreis, keine Unsicherheit bei der MaStR-Zuordnung. Zwei Geräte lohnen sich vor allem, wenn du zwei unterschiedlich ausgerichtete Flächen bespielen willst, etwa Balkon und Garage, wo ein einzelner Wechselrichter mit zwei MPPT-Strings ohnehin an seine Grenzen stößt.